Im Normalfall wird die Physiotherapie, wie z.B. Krankengymnastik (KG), Krankengymnastik am Gerät (KGG), manuelle Lymphdrainage (MLD) oder manuelle Therapie (MT) von Ihrem Arzt verordnet und wird dann komplett oder teilweise von Ihrer Krankenkasse übernommen. Bei gesetzlich versicherten Personen kann eine Zuzahlung fällig werden, außer sie sind davon befreit. Bei privaten Krankenversicherungen kommt es auf die vereinbarten Leistungen an.