Normalerweise wird die Krankengymnastik am Gerät (KGG) von Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Ärztin (z.B. Orthopäde) verschrieben und dann von der Krankenkasse übernommen.
Normalerweise wird die Krankengymnastik am Gerät (KGG) von Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Ärztin (z.B. Orthopäde) verschrieben und dann von der Krankenkasse übernommen.